Selbstverständlich führen wir in unserer Praxis auch die Untersuchungen der normalen, gesetzlich geregelten Krebs-Vorsorge durch. Auf diese Untersuchung haben alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Frauen ab dem 20. Lebensjahr 1 x jährlich Anspruch.
Diese "klassische" Krebs-Vorsorgeuntersuchung umfasst:
ab dem 20. Lebensjahr
ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich
ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich
ab dem 56. Lebensjahr
Eine verantwortungsbewusste Praxis bietet ihren Patientinnen natürlich zusätzliche Untersuchungen über diesen "Minimal-Katalog" hinaus an.
Wichtig: Ultraschall-, Urin- und Blut-Untersuchungen oder gar „Hormon-Analysen“ sind grundsätzlich nicht Bestandteil der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Krebs-Vorsorgeuntersuchungen!