Nach den derzeitig geltenden „Mutterschafts-Richtlinien“ haben Sie vor (als Vorbereitung auf die Geburt) und nach der Geburt (als Nachsorge im Wochenbett, bis zu 8 Wochen) Anspruch auf sog. „Hebammen-Hilfe“. Die Teilnahme an einem Kurs zur Geburtsvorbereitung – etwa ab der 28. SSW – macht wirklich Sinn, erst recht, wenn es sich um Ihre erste Schwangerschaft handelt.
Selbstverständlich können Sie einen solchen Kurs auch in der Frauen- klinik, in der Sie später entbinden möchten, besuchen. Der Vorteil ist vielleicht, dass Sie das Krankenhaus und seine Angebote zur Geburt schon vorher ganz gut kennenlernen. Ein Nachteil ist, dass Sie sich evtl. schon recht früh für das Krankenhaus entscheiden müssen.
Eine sehr gute Alternative sind deshalb Geburtsvorbereitungs-Kurse bei einer freiberuflich tätigen Hebamme oder z. B. bei der Familienbildung. Besonders empfehlen können wir – nach jahrelanger guter Zusammenarbeit – folgende Hebammen (in alphabetischer Reihenfolge):
· Born, Kathrin in Vaihingen/Enz, Tel. 95 01 47
· Flagmaier, Ursula in Hemmingen, Tel. 07150/97 09 63
· Gottwald, Iris in Sersheim, Tel. 07147/14 28 2
· Schmidt, Alicia in Vaihingen-Riet, Tel. 78 46 0
· Stehle, Stella in Vaihingen/Enz, Tel. 37 05 861